Glossar

Hier finden Sie die Begriffe aus der Krankenkassen-Welt, die im Krankenkassen Kompass benutzt werden, zum Nachlesen.

  • Aktives Beschwerdemanagement
    Falls Sie sich einmal bei Ihrer Kasse beschweren und etwaige Unzufriedenheit deutlich machen möchten, sollten Sie sicher sein können, dass Ihre Beschwerde ernst genommen und bearbeitet wird. Verschiedene Kassen bieten deshalb kostenlose Hotlines mit geschulten Mitarbeitern an, damit eine zügige und zufriedenstellende Lösung von Kundenproblemen gefunden werden kann.
  • Asthma
    chronische, entzündliche Erkrankung der Atemwege mit dauerhaft bestehender Überempfindlichkeit
  • Beratung zuhause
    Ein Teil der Krankenkassen stellt Berater, die Sie direkt zu Hause besuchen und dort die Beratung durchführen.
  • Besondere ambulante ärztliche Versorgung
    Die Krankenkassen können ihren Versicherten die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung anbieten. Diese kann sowohl die versichertenbezogene gesamte ambulante ärztliche Versorgung als auch einzelne Bereiche der ambulanten ärztlichen Versorgung umfassen. Die Versicherten erklären ihre freiwillige Teilnahme an der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung durch verpflichtete Leistungserbringer, indem sie sich schriftlich gegenüber ihrer Krankenkasse verpflichten, für die Erfüllung der in den Verträgen umschriebenen Versorgungsaufträge nur die vertraglich gebundenen Leistungserbringer und andere ärztliche Leistungserbringer nur auf deren Überweisung in Anspruch zu nehmen. Der Versicherte ist an diese Verpflichtung mindestens ein Jahr gebunden. Das Nähere zur Durchführung der Teilnahme der Versicherten, insbesondere zur Bindung an die vertraglich gebundenen Leistungserbringer, zu Ausnahmen von dem Überwei-sungsgebot und zu den Folgen bei Pflichtverstößen der Versicherten, regeln die Krankenkassen in Die Krankenkassen haben ihre Versicherten in geeigneter Weise umfassend über Inhalt und Ziele der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung sowie der daran teilnehmenden Ärzte zu informieren.
  • Bestimmte Zustände, die ihren Ursprung in der Perinatalperiode haben
    Infektionen, die für die Perinatalperiode spezifisch sind, Geburtstrauma, Krankheiten des Verdauungssystems beim Feten und Neugeborenen, Störungen im Zusammenhang mit der Schwangerschaftsdauer und dem fetalen Wachstum
  • Betreuungsstellenverfügbarkeit
    Von manchen Krankenkassen werden Geschäftsstellen betrieben, in denen Sie persönlich mit Ihrem Berater in Kontakt treten können. Andere Kassen betreuen ihre Kunden per Telefon oder Internet. Bitte geben Sie an, ob eine persönliche Betreuung für Sie wichtig ist.
  • Bonusmodelle
    Jeder Versicherte kann an einem Bonusprogramm seiner Krankenkasse teilnehmen, sofern er sich gesundheitsbewusst verhält. Das kann sich z. B. durch Nutzung der Vorsorgeuntersuchungen, durch die Teilnahme an einem Gesundheitskurs der Krankenkasse oder aber auch durch die Mitgliedschaft in einem Sportverein äußern. Wenn genügend Punkte gesammelt wurden, kann der Versicherte eine Sachprämie oder eine Geldprämie erhalten oder die Bezuschussung von anderen Gesundheitsleistung, z. B. professionelle Zahnreinigung.
  • COPD (bestimmte Krankheiten der Atemwege)
    "Chronic Obstructive Pulmonary Disease", auf Deutsch: Chronisch obstruktive Lungenerkrankung. COPD wird als Sammelbegriff für die chronisch obstruktive Bronchitis und das Lungenemphysem verwendet.
  • Diabetes I
    Zerstörung der insulinproduzierenden Betazellen in der Bauchspeicheldrüse Folge: Insulinmangel
  • Diabetes II
    Überhöhte Insulinproduktion, das Insulin kann an der Zellmembran nicht richtig wirken
  • DMP (Behandlungsprogramm für chronisch kranke)
    Disease-Management bedeutet die Durchführung von strukturierten Behandlungsprogrammen, die den Behandlungsablauf und die Qualität der medizinischen Versorgung chronisch Kranker verbessern sollen. Disease-Management steht für eine Optimierung standardisierbarer Versorgungsabläufe für definierte Patientengruppen durch Interventionen auf einer der individuellen Behandlungssituation übergeordneten organisatorischen Ebene. Disease-Management-Programme (DMP) dienen der systematischen, sektorenübergreifenden (ambulant/stationär) Versorgung von chronisch Kranken unter Beachtung folgender Kriterien: medizinische Behandlung auf der Basis evidenzbasierter Leitlinien (nachgewiesene Wirksamkeit), Ableitung individueller Behandlungspläne je nach Situation des Versicherten, quartalsweise Erhebung eines sog. Mindestdatensatzes, Durchführung von Schulungen für Ärzte und Versicherte. In ihrer Satzung haben die Krankenkassen Wahltarife für Versicherte zu benennen, die an Disease Management-Programmen teilnehmen; die Krankenkasse kann für diese Versicherten eine Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigungen vorsehen. Zu folgenden Krankheiten existieren zurzeit Disease-Management-Programme: Diabetes mellitus Typ 1 + 2, KHK: Koronare Herzkrankheit, Brustkrebs, Asthma bronchiale, COPD: chronisch obstruktive Lungenerkrankung.
  • Erweiterte Haushaltshilfe
    Die Krankenkasse übernimmt in angemessener Höhe die Kosten für eine Haushaltshilfe, wenn die Weiterführung des Haushaltes z. B. wegen eines Krankenhausaufenthaltes oder einer von der Krankenkasse finanzierten Rehabilitationsleistung der haushaltführenden Person nicht möglich ist. Voraussetzung für die Kostenübernahme einer Haushaltshilfe ist, dass im betreffenden Haushalt ein Kind lebt, das noch keine 12 Jahre alt oder das behindert und deshalb auf Hilfe angewiesen ist. Ein Anspruch auf die Kostenübernahme besteht allerdings nur, wenn keine andere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann. Sofern die Krankenkasse keine Haushaltshilfe stellen kann oder ein Grund dafür besteht, davon abzusehen, sind dem Versicherten die Kosten für eine von ihm selbst beschaffte Haushaltshilfe in angemessener Höhe zu erstatten. Die Krankenkassen können in ihren Satzungen bestimmen, dass die oben genannten Voraussetzungen nicht vorliegen müssen, sondern die Leistung auch in anderen Fällen erbracht werden kann, z. B. es muss kein Kind in dem Haushalt leben oder es wird eine höhere Altergrenze für das Kind festgelegt.
  • Erweiterte Häusliche Krankenpflege
    Versicherte erhalten Häusliche Krankenpflege, diese umfaßt die Grund- und Behandlungspflege und die hauswirtschaftliche Versorgung. Der Anspruchszeitraum beträgt höchstens 4 Wochen. Behandlungspflege kann längerfristig übernommen werden. Die Satzungen der Krankenkassen können darüberhinaus bestimmen, daß neben der Behandlungspflege auch weiterhin Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung erbracht wird.
  • Faktoren, die zur Inanspruchnahme des Gesundheitswesens führen
    z.B. Burnout Syndrom
  • Hausarztzentrierte Versorgung
    Mit besonders qualifizierten Hausärzten und zugelassenen medizinischen Versorgungszentren können die Krankenkassen Verträge schließen. Das Modell zur Krankenversorgung, bei dem die Patienten immer zuerst ihren Hausarzt konsultieren. Der Hausarzt agiert als "Lotse", er koordiniert die Behandlung und entscheidet über die Weiterversorgung, bei ihm laufen alle Informationen zusammen. Ziel dieses Versorgungsmodells ist die Kostensenkung durch z.B. Vermeidung von Doppeluntersuchungen oder unnötige Facharztbehandlungen. Typisch ist auch, dass sich Patienten für einen gewissen Zeitraum bei einem bestimmten Arzt einschreiben müssen.
  • Hot-Line
    Von den meisten Krankenkassen werden Kundentelefone, also telefonische Auskunfts- und Beratungsdienste angeboten. Diese sind oftmals kostenpflichtig, manche Unternehmen bieten aber auch gebührenfreie Hotlines an
  • Infektiöse/parasitäre Krankheiten
    z.B. Magen-Darm-Infekt, TBC, Hepatitis A/B, AIDS
  • Integrierte Versorgung (IGV)
    Krankenkassen können Verträge über eine verschiedene Leistungssektoren übergreifende (ambulant/stationär) oder interdisziplinär-fachübergreifende Versorgung der Versicherten mit Vertragspartnern abschließen. Ziel ist die Überwindung der starren Aufgabenteilung zwischen ambulantem und stationärem Bereich. Im Ergebnis bieten z.B. Niedergelassene Haus- und/oder Fachärzte gemeinsam mit stationären Einrichtungen eine medizinische Versorgung "aus einer Hand" an. Sie kooperieren bei der Behandlung ihrer Patienten und teilen sich dabei ein gemeinsames Budget. Die Teilnahme der Versicherten an der integrierten Versorgung ist freiwillig.
  • Internet
    Sie können sich hier entscheiden, ob Ihnen eine Internetpräsenz und eine über Internet laufende Kommunikation mit Ihrer Krankenkasse wichtig ist.
  • Kostenerstattungstarif
    Seit 01.04.2007 können die Krankenkassen in ihrer Satzung vorsehen, dass ihre Mitglieder für sich und ihre Familienversicherten nach § 10 SGB V variable Tarife zur Kostenerstattung wählen können, diese Wahltarife sind nicht zwingend anzubieten. Die Wahl des Kostenerstattungstarifs ist grundsätzlich nicht an die vorherige Wahl der Kostenerstattung nach § 13 Abs.2 SGB V gebunden. Die Krankenkasse kann unterschiedliche Kostenerstattungstarife anbieten, die hinsichtlich des Umfangs der gewählten Leistungen und der Höhe des Erstattungssatzes variieren können. Für den jeweiligen Tarif sind spezielle Prämienzahlungen durch die Versicherten zu kalkulieren. Kostenerstattungstarife können im Übrigen nach § 53 Abs.4 SGB V mit Selbstbehalttarifen nach § 53 Abs. 1 SGB V verknüpft werden.
  • Krankengeld für Selbstständige
    Seit dem 01.01.2009 haben hauptberuflich Selbständige sowie unständig und kurzzeitig Beschäftigte keinen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld. Zur Absicherung ihres finanziellen Risikos bieten die Krankenkassen Wahltarife an, durch die das durch Arbeitsunfähigkeit entfallende Arbeitseinkommen oder Arbeitsentgelt ausgeglichen wird. Der Versicherte kann mit diesem Wahltarif sein finanzielles Risiko bei Krankheit absichern. Zugrunde gelegt werden hierbei die tatsächlichen finanziellen Verhältnisse. Die Bindungsfrist beträgt meistens 3 Jahre.
  • Krankheiten der Haut und der Unterhaut
    Z.B. Erkrankungen der Hautanhangsgebilde (Haare, Nägel, Talg- und Schweißdrüsen), Hautabszess, Furunkel Erkrankungen der Haut durch Strahleneinwirkung etc.
  • Krankheiten des Atmungssystems
    z.B. Erkältung, Lungenentzündung, Bronchitis, Asthma
  • Krankheiten des Auges
    Umfasst Erkrankungen der Lider, Tränenorgane, Bindehaut, Hornhaut, Linse, Gefäßhaut, Netzhaut, Augenstellung sowie Fehlsichtigkeit z.B. grauer Star, grüner Star, Schielen, Bindehautentzündung etc.
  • Krankheiten des Blutes und der blutbildenden Organe
    Bildungsstörungen des Knochenmarks, Blutveränderungen durch immunologische Prozesse, Störungen der Blutstillung (hämorrhagische Diathesen; Hämophilie) und Übergerinnbarkeit des Blutes (Thrombophilie), akute und chronische Leukämie (Blutkrebs), bösartige Veränderungen der Lymphknoten (umgangssprachlich "Lymphknotenkrebs"), Anämie (Blutarmut) und die Hämophilie (Bluterkrankheit)
  • Krankheiten des Kreislaufsystems
    Arteriosklerose, Herzinfarkte, Schlaganfälle, andere Durchblutungsstörungen, Herzerkrankungen, Bluthochdruck
  • Krankheiten des Muskel-Skelett-Systems und des Bindegewebes
    Unter Muskel- und Skelett-Erkrankungen versteht man gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Krankheiten der Gelenke, der Wirbelsäule, des Rückens, der Muskeln und des Bindegewebes. Z.B. Rücken- und Nackenbeschwerden oder Erkrankungen der oberen Gliedmaßen, Arthrose, Rheuma, Skoliose
  • Krankheiten des Nervensystems
    z.B Parkinson, myasthenia gravis, Alzheimer, Epilepsie, Kopfschmerzen, Multiple Sklerose etc.
  • Krankheiten des Ohres und des Warzenfortsatzes
    Z.B. Krankheiten des Hör- und Gleichgewichtsnervs, Tinnitus, Mittelohrentzündung, Anomalien der Gehörknöchelchen, Erkrankungen des Trommelfells etc
  • Krankheiten des Urogenitalsystems
    Erkrankungen des Harn- und Geschlechtsapparates, Prostataerkrankungen, sexuell übertragbare Krankheiten, Erkrankungen der Harnwege etc.
  • Krankheiten des Verdauungssystems
    z.B. Gallenwegserkrankungen, Durchfall, Magenschleimhautentzündung (Gastritis), Sodbrennen, Magen- und Zwölffingerdarmgeschwür, Hämorrhoiden, Verstopfung, Lebererkrankungen
  • Krebserkrankungen
    Krebserkrankungen
  • Medizinische Beratung
    Über Telefonhotlines bieten immer mehr Krankenkassen ihren Versicherten medizinische Beratung an. Hier können Sie sich zum Beispiel über notwendige Impfungen vor einer Reise informieren, oder nach medizinischen Tipps für die Angehörigen von Diabetikern fragen, ohne dafür den Arzt aufsuchen zu müssen.
  • Modellvorhaben
    Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Möglichkeit, zur Verbesserung der Qualität und Wirtschaftlichkeit der Versorgung im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgabenstellung Modellvorhaben durchzuführen und mit den Leistungserbringern zu vereinbaren. Die Durchführung von Modellvorhaben dient der Erprobung und des Testes neuer Wege von Behandlungsmethoden. Davon profitieren auch die Versicherten, die durch die Modellversuche mehr Leistungen erhalten, als ihnen normalerweise zugestanden hätte. Die Krankenkasse bieten somit einen Zusatzservice. Wichtiger Bestandteil eines Modellvorhabens ist die begleitende wissen-schaftliche Auswertung. Auf Grundlage dieser Ergebnisse wird anschließend entschieden, ob das getestete Verfahren in den Leistungskatalog der Krankenkassen aufgenommen wird.
  • Naturheilverfahren
    Unter der Überschrift Naturheilkunde werden verschiedene Methoden zusammengefaßt, die die körpereigene Selbstheilung ansprechen. Die Naturheilkunde hat einen ganzheitlichen Ansatz: Die gestörte Harmonie des Organismus wird wieder ins Gleichgewicht gebracht. Dazu gehören u. a. die anthroposophische Medizin, die ayurvedische Medizin oder auch die Homöopathie. Alternative Behandlungsmethoden sind als Ergänzung oder Alternative zur Schulmedizin zu verstehen. Sie stellen den Oberbegriff für verschiedene Behandlungsmethoden dar. Die bekannteste alternative Behandlungsmethode ist die Akupunktur; es gehören aber auch Atemtherapien, Licht- und Elektrotherapien, Fangobehandlungen oder die Osteopathie dazu.
  • Patientenschulungsmaßnahmen
    Die Krankenkasse kann bei Bedarf Patientenschulungen für chronisch Kranke erbringen. Die Betreuungspersonen sind miteinzubeziehen, wenn dies aus medizinischen Gründen notwendig ist. Voraussetzung ist, dass die Wirksamkeit und Effizienz des Schulungprogrammes nachgewiesen wurde.
  • Prävention und Gesundheitsförderung
    Im Sozialgesetzbuch wurde den Krankenkassen durch den Gesetzgeber vorgeschrieben, den allgemeinen Gesundheitszustand der Versicherten zu verbessern. Dies ist schon allein aus ökonomischen Aspekten für alle Krankenkassen sinnvoll, denn wenn sie ihre Versicherten von einem gesunden Lebensstil überzeugen können, bleiben ihnen künftig die Kosten für teure Behandlungen erspart. Aus diesem Grund bieten derzeit viele Kassen verschiedene Präventions- und Gesundheitskurse zu den Themen "Ernährung", "Genuss- und Suchtmittelkonsum" , "Bewegungsgewohnheiten" oder "Entspannung" und "Stressregulation" an. Mit einer gezielten Gesundheitsförderung soll die Gesundheit des Versicherten gestärkt werden. Dies kann ferner durch eine nachhaltige Veränderung der "Lebensumstände" erreicht werden. Die Krankenkassen bieten daher abgestimmte Programmangebote an, in denen gesunde Verhaltensweisen eingeübt und auch Zuhause umgesetzt werden können. Zu diesen Programmen gehören z. B. Aktiv- bzw. Gesundheitstage, Präventionsreisen etc. Verschiedene Krankenkassen bieten in diesem Zusammenhang auch ambulante Kuren im EU-Ausland an. Die Leistungen sind dieselben wie bei einer ambulanten Kur im Inland; sie werden direkt durch die Krankenkasse mit den Einrichtungen im Ausland abgerechnet.
  • Psychische Störungen und Verhaltensstörungen
    z.B. Alkoholismus, Depression, Manie, Magersucht
  • Satzungsmehrleistungen
    Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Regelleistungen, die von allen gesetzlichen Krankenkassen verpflichtend zu erbringen sind. Daneben gibt es Satzungsmehrleistungen, die als Leistungen, von einer gesetzlichen Krankenkasse nach Bestimmung in ihrer Satzung erbracht werden können und über das gesetzlich vorgeschriebene Maß hinausgehen. Diese Satzungsmehrleistungen können z.B. gewährt werden als Zuschüsse zu der erweiterten häuslichen Krankenpflege, erweiterte Haushaltshilfe, zu stationären Hospizen, Schutzimpfungen, zu ambulanten Kuren.
  • Schlaganfälle, Herzrhythmusstörungen, etc. (KHK)
    Koronare Herzkrankheit, oder ischämische Herzkrankheit, wird durch Arteriosklerose verursacht, kann Schlaganfälle, Herzrhythmusstörungen, Herzinsuffizienz etc. zur Folge haben
  • Schutzimpfungen
    Schutzimpfungen sind wichtige Maßnahmen zur Verhütung von Erkrankungen. Versicherte haben Anspruch auf Schutzimpfungen mit dem Ziel, sich vor einer übertragbaren Krankheit zu schützen. Die Krankenkasse kann in ihrer Satzung weitere Schutzimpfungen vorsehen. Ausgenommen sind Schutzimpfungen, die wegen eines privaten Auslandsaufenthaltes ein erhöhtes Gesundheitsrisikos darstellen, es sei denn, dass zum Schutz der öffentlichen Gesundheit ein besonderes Interesse daran besteht, der Einschleppung einer übertragbaren Krankheit in die Bundesrepublik vorzubeugen. Einzelheiten hat der Gemeinsame Bundesausschuss in einer Richtlinie festgelegt. Soweit nicht bereits das Gesundheitsamt solche Impfungen kostenlos durchführt, übernimmt die Krankenkasse die Kosten z. B. für folgende Impfungen: Cholera, Diphtherie, Tetanus, Hib, Hepatitis B, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Mumps, Röteln, Tuberkulose, FSME, Gelbfieber, Grippe, HPV, Windpocken usw. Im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Schutzimpfungen ist die Praxisgebühr von 10,00 EUR nicht zu zahlen.
  • Schwangerschaft, Geburt und Wochenbett
    Schwangerschaftsspezifische Lebererkrankungen, depressive Erkrankungen nach der Schwangerschaft, hypertensive Schwangerschaftserkrankung, Hautveränderungen
  • Selbstbehalttarif
    Die Krankenkassen können seit dem 01.04.2007 Selbstbehalttarife anbieten. Diese können Staffelungen aus Selbstbehalten und Prämien vorsehen. Zwingend ist die Einführung entsprechender Tarife nicht Bei der Wahl des Selbstbehalttarifs verpflichtet sich das Mitglied jeweils für ein Kalenderjahr, einen Teil der von seiner Krankenkasse zu tragenden Kosten selbst zu übernehmen. Im Gegenzug erhält das Mitglied eine im Wahltarif festgeschriebene Prämie. Einkommensabhängig können die Höhe des Selbstbehalts sowie der Prämienzahlung gestaffelt werden. Die Selbstbehalttarife können auf spezielle Personengruppen (z. B. freiwillig versicherte Mitglieder) beschränkt oder an die Wahl der Kostenerstattung gekoppelt werden. Die Wahl eines Selbstbehalttarifs erfolgt durch das Mitglied, die Mindestbindungsfrist für einen Selbstbehalttarif beträgt drei Jahre. Das Mitglied kann in dieser Mindestbindungsfrist keine andere Krankenkasse wählen. In der Regel erfolgt die Abrechnung der Selbstbehalttarife rückwirkend (im folgenden Kalenderjahr).
  • Service
    Unter dem Punkt Service können Sie beurteilen, welche Leistungen der Kundenbetreuung oder des Kundendiensts Ihnen besonders wichtig sind.
  • Stoffwechselkrankheiten
    z.B. Schilddrüsenüberfunktion, Diabetes, Fettsucht
  • Tarif für Arzneimittel besonderer Therapierichtungen
    Seit 01.04.2007 können die Krankenkassen Tarife für die Übernahme der Kosten von Arzneimitteln besonderer Therapierichtungen anbieten; dieses Angebot ist nicht zwingend. Nach § 53 Abs. 5 SGB V kann ein Wahltarif der Kosten für Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen für die "Versicherten" vorgesehen werden. Der Versicherte muss die Wahl des entsprechenden Tarifes schriftlich gegenüber seiner Krankenkasse begründen. Sowohl das Mitglied selbst, als auch die Familienversicherten können jeweils eigenständig eine Wahlentscheidung hinsichtlich des Tarifs treffen. In Betracht kommen als Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen: Phytotherapeutika, Homöopathika sowie Anthroposophika. Die Wahl des Tarifs hat eine Mindestbindungsfrist von drei Jahren zur Folge, in dieser Zeit besteht kein Kassenwahlrecht.
  • Tarif für nicht in Anspruch genommene Leistungen
    Die Krankenkassen können seit dem 01.04.2007 Wahltarife für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen vorsehen, dieser Tarif ist seitens der Krankenkassen nicht zwingend anzubieten. Die Wahl des Tarifs für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen hat durch das Mitglied zu erfolgen. Das Mitglied erhält eine Prämie, wenn es selbst und die familienversicherten Angehörigen in einem Kalenderjahr keine Leistungen der Krankenkasse in Anspruch genommen haben. Voraussetzung ist, dass das Mitglied in dem entsprechenden Kalenderjahr mindestens drei Monate bei der Krankenkasse versichert war. Für den Wahltarif, für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen und das eingeschränkte Kassenwahlrecht, beträgt die Mindestbindungsfrist ebenfalls drei Jahre.
  • Tarife für die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen
    Die Krankenkassen haben seit 01.04.2007 Tarife für die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen anzubieten. Besondere Versorgungsformen sind: Modelle nach § 63 SGB V, hausarztzentrierte Versorgung nach § 73b SGB V, besondere ambulante ärztliche Versorgung nach § 73c SGB V, strukturierte Behandlungsprogramme bei chronischen Krankheiten (DMP) nach § 137f SGB V, Integrierte Versorgung nach § 140a SGB V. Die Krankenkassen haben für die Teilnahme an diesem Wahltarif Prämienzahlungen oder Zuzahlungsermäßigungen vorzusehen. Werden mehrere besondere Versorgungsformen durch die Krankenkasse angeboten, ist nicht zwingend für jede Versorgungsform eine Prämienzahlung/Zuzahlungsermäßigung vorzusehen. Für die jeweilige Versorgungsform kann in der Satzung nur alternativ eine Prämienzahlung oder Zuzahlungsermäßigungen vorgesehen werden. Die Festlegung kann bei den jeweiligen Versorgungsformen unterschiedlich ausfallen.
  • Unterstützung bei Behandlungsfehlern
    Liegt in Ihrem Fall ein Behandlungsfehler vor, so haben Sie das Recht, eigene Ansprüche z. B. Schmerzensgeld, Verdienstausfall etc. geltend zu machen. Diverse Krankenkassen bieten in einem solchen Fall umfassende Beratung sowie fachliche und rechtliche Unterstützung an.
  • Vorgeburtliche Fehlbildungen
    Eine strukturelle oder irreversible funktionelle Normwidrigkeit pränatalen Ursprungs z.B Fehlbildungen der Ohrmuschel, Lippen-Kiefer-Gaumenspalten, Organfehlbildungen, Down-Syndrom, Mikrodeletionssyndrom 22q11 etc.
  • Vorsorgeuntersuchungen für Kinder
    Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche dienen dazu, frühzeitig Störungen der geistigen, körperlichen und sozialen Entwicklung zu erkennen und entsprechend zu behandeln. Um die teilweise großen zeitlichen Lücken zwischen einzelnen Untersuchungen überbrücken zu können, bieten einige Krankenkassen zusätzliche Untersuchungen an. So wird u.a. von manchen Krankenkassen die sog. U7a, die die zeitliche Lücke zwischen U7 und U8 (2 Jahre) schließen soll, zur Erkennung und Behandlung von Sehstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen etc. zwischen dem 34. und 36. Lebensmonat durchgeführt. Weitere zusätzliche Untersuchungen sind in diesem Zusammenhang die U10 und die U11, die im Alter von 7 - 8 Jahren bzw. im Alter von 9 - 10 Jahren durchgeführt werden. Schwerpunkte der jeweiligen Untersuchungen sind hier v.a. das Erkennen von Entwicklungsstörungen (z.B. Lese-Rechtschreib-Rechenstörungen), Störungen der motorischen Entwicklung und Verhaltensstörungen (z.B. ADHS: Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) bei der U10 sowie das Erkennen von Schulleistungsstörungen, Sozialisations- und Verhaltensstörungen, Zahn-, Mund- und Kieferanomalien oder gesundheitsschädigendem Medienverhalten bei der U11.
  • Wahltarife
    Ab 01.04.2007 wurde den Krankenkassen durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz die Möglichkeit eingeräumt, fünf verschiedene Wahltarife anzubieten (vgl. § 53 Abs. 1-5 SGB V). Gemäß § 53 Abs. 3 SGB V sind Wahltarife für die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen verpflichtend, andere Wahltarife sind optional durch die Krankenkassen anzubieten. Die Krankenkassen können folgende Wahltarife anbieten: Selbstbehalttarife, Tarife für Nicht-Inanspruchnahme von Leistungen, Variable Kostenerstattungstarife, Tarife, die die Übernahme der Kosten für von der Regelversorgung ausgeschlossene Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen beinhalten. Für Versicherte, die einen Wahltarif für die Teilnahme an besonderen Versorgungsformen, einen Selbstbehalttarif oder den Tarifen für die Nichtinanspruchnahme von Leistungen gewählt haben, zahlt die Kranken ggf. eine Prämie. Bei den Kostenerstattungstarifen und den Tarifen für die Übernahme ausgeschlossener Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen haben die Teilnehmer eine Prämie an die Krankenkasse zu zahlen.
  • Zertifizierung
    Mit der Zertifizierung wird den Krankenkassen die Einhaltung bestimmter Dienstleistungsstandards bestätigt, was zur Garantie der Qualität der Dienstleistungen führen soll. Einige Krankenkassen können ihren Kunden solche Zertifikate vorweisen.
  • Zusatzversicherungen
    Zusatzversicherungen
  • Zuschuss zu ambulanten Kuren - Erwachsene
    Der Begriff "Kur" ist im Sinne des SGB IX kein offizieller Begriff mehr. Gesetzlich wird zwischen medizinischen Vorsorgeleistungen und Rehabilitationsmaßnahmen unterschieden, die von der Krankenkasse und auch anderen Sozialleistungsträgern zur Verfügung gestellt werden. Die Zuständigkeit der Krankenkasse ist nachrangig gegenüber den Leistungen anderer Sozialleistungsträger, insbesondere der Rentenversicherung. Krankenkassen können in ihrer Satzung den Zuschuss zu den übrigen Kosten, die dem Versicherten im Zusammenhang mit einer Kur entstehen, vorsehen, pro Kalendertag beträgt dieser Vorschuss bis zu 13 Euro.
  • Zuschuss zu ambulanten Kuren - Kleinkinder
    Der Zuschuss zu ambulanten Kuren für chronisch kranke Kleinkinder kann bis zu 21 Euro betragen. Die Kurdauer beträgt in der Regel 21 Tage, kann aber auf bis zu 6 Wochen erhöht werden.
 


Künftige Ereignisse sind ungewiss, ihre Vorhersage beruht notwendigerweise auf Einschätzungen. Unsere Bewertung vor dem Hintergrund der drei Kriterien "Leistung", "Service" und "FinanzPlus" ist somit keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Meinungsäußerung basierend auf den Informationen, die von den Krankenkassen hinsichtlich dieser Kriterien geliefert wurden. Die DK DEUTSCHE KOMPASS - Gesellschaft für zielführende Kommunikation mbH haftet daher nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass Entscheidungen auf eine von ihr erstellte Bewertung gestützt werden. Diese Bewertungen sind auch keine Empfehlungen oder Handlungsanweisungen für Einzelpersonen oder Unternehmen. Sie sollen von Marktteilnehmern nur als ein Faktor im Rahmen von Versicherungsentscheidungen betrachtet werden. Sie können Eigenuntersuchungen und Bewertungen sowie professionelle Beratungen und Rücksprache mit den jeweiligen Unternehmen, d.h. mit den entsprechenden Krankenkassen nicht ersetzen. Dies betrifft auch und insbesondere das Kriterium "FinanzPlus". Es stellt ein maximales (theoretisches) Einsparpotenzial dar, dessen Realisierung durch den Versicherten an bestimmte Voraussetzungen geknüpft ist. Welcher finanzielle Vorteil gegenüber der entsprechenden Krankenkasse letztlich dabei realisiert werden kann, lässt sich für den Versicherten nur im Einzelfall in Rücksprache mit der entsprechenden Krankenkasse beziffern. Dies gilt im Besonderen für monetär schwierig bewertbare Zuschüsse (z. B. unbegrenzter Zuschuss zu Gesundheitskursen). Die DK DEUTSCHE KOMPASS - Gesellschaft für zielführende Kommunikation mbH übernimmt daher keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit der verarbeiteten Informationen.

** geschlossene Krankenkasse

*** Die DK DEUTSCHE KOMPASS - Gesellschaft für zielführende Kommunikation mbH bemüht sich um Aktualität aller Daten. Die zugrunde liegenden Informationen werden von den Krankenkassen geliefert und von der DK DEUTSCHE KOMPASS - Gesellschaft für zielführende Kommunikation mbH einer Qualitätskontrolle unterzogen. Es ist nicht auszuschließen, dass manche Angaben zum Zeitpunkt der Auswertung nicht mehr aktuell sind, weil sie von der Krankenkasse nicht mehr aktualisiert wurden. Dies kann insbesondere auch dazu führen, dass eine Krankenkasse in dem Ranking aufgeführt wird, die aufgrund einer Fusion oder aus einem anderem Grund nicht mehr existiert. Bei den mit dem Kürzel (F) versehenen Krankenkassen handelt es sich um aktuelle Fusionskassen, deren Datenbestände aus organisatorischen Gründen bislang nicht aktualisiert werden konnten. Diese Datenbestände werden durch die jeweiligen Kassen in Kürze aktualisiert. Für Detailfragen wenden Sie sich bitte direkt an die fusionierte Kasse.